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   BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78   

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BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78 (https://dejure.org/1979,3365)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1979 - III ZR 62/78 (https://dejure.org/1979,3365)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1979 - III ZR 62/78 (https://dejure.org/1979,3365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zahlung rückständiger Darlehensraten - Einheit zwischen Kaufvertrag und Darlehensvertrag im Rahmen eines finanzierten Abzahlungskaufs - Einwendungen aus dem Kaufvertrag gegen den Darlehensvertrag - Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen Sittenwidrigkeit, Wuchers ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Abzahlungsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2511
  • MDR 1980, 36
  • DB 1979, 2221
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.02.1978 - III ZR 31/76

    Garantie der Rückzahlung eines kreditierten Gesamtbetrags gegenüber der

    Auszug aus BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78
    Bei einem finanzierten Abzahlungskauf sind Kaufvertrag und Darlehensvertrag zwar trotz ihrer engen Verbindung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als zwei rechtlich selbständige Verträge zu werten (Senatsurteile vom 9. Februar 1978 - III ZR 31/76 = WM 1978, 459 und vom 13. November 1975 - III ZR 104/72 = WM 1975, 1298; vgl. weiter BGHZ 47, 233, 237).

    Das unstreitig mit den beiden Verträgen erstrebte Ziel, dem auf Grund der Zeitungsanzeigen der J. KG an der Übernahme eines Reinigungsdienstes für Teppiche interessierten Beklagten zu 1) eine Teppichreinigungsmaschine gegen Teilzahlung zu verschaffen, verbindet, wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, beide Verträge derart miteinander, daß die an ihnen Beteiligten keinen von beiden ohne das Zustandekommen des anderen Vertrages geschlossen hätten (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 47, 253, 255; 47, 241 ff sowie das Senatsurteil in WM 1978, 459).

    Im übrigen hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen, daß die Grundsätze über den Einwendungsdurchgriff nicht auf Geschäfte beschränkt sind, die unter das Abzahlungsgesetz fallen (Senatsurteile WM 1978, 459 und WM 1979, 299, 300).

    Die Klägerin muß sich unter diesen Umständen eine "Identifizierung" mit der Verkäuferseite gefallen lassen (vgl. Senatsurteile BGHZ 47, 224, 230 [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] und WM 1978, 459, 461).

    Ihr ist es auch deshalb zuzumuten, sich bei dem wirtschaftlich einheitlichen Geschäft Einwendungen aus dem Kaufvertrag entgegenhalten zu lassen, zumal sie, wie feststeht, jahrelang eng mit der J. KG zusammengearbeitet hat (vgl. Senatsurteil in WM 1978, 459, 461).

    Insbesondere erfuhr ein Darlehensnehmer daraus nicht, welche Rechte ihm gegenüber dem Kreditgeber zustanden wenn - was hier nach dem Vorbringen der Beklagten in Betracht kommt - Gehilfen des Verkäufers, die gleichzeitig Verhandlungsgehilfen des Kreditgebers waren, bei den Kauf- und Darlehensverhandlungen falsche Angaben machten, die für das Zustandekommen des wirtschaftlich einheitlichen Geschäfts wesentlich waren (vgl. Senatsurteile BGHZ 47, 218, 223 [BGH 20.02.1967 - III ZR 122/65] und WM 1978, 459, 461).

    Auf Grund des Vermögensverfalls der J. KG steht fest, daß sich die Beklagten nicht durch Inanspruchnahme der Verkäuferseite schadlos halten können (vgl. zur Subsidiarität des Einwendungsdurchgriffs Senatsurteile vom 18. Januar 1973 - III ZR 69/71 = WM 1973, 233 und WM 1978, 459, 460 f).

  • BGH, 08.02.1979 - III ZR 14/78

    Abschluss eines Produktionsvertrages über die Herstellung von Polyäthylen-Beuteln

    Auszug aus BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78
    Das Verbot erfaßt jede auf die Beschaffung eines Darlehens gerichtete Tätigkeit (Senatsurteile BGHZ 71, 358 und vom 8. Februar 1979 - III ZR 14/78 = WM 1979, 550).

    Diese Ausnahmevorschrift ist eng auszulegen (Senatsurteile BGHZ 71, 358, 363 und WM 1979, 550, 551).

    Kam diesen Bestandteilen erhebliches Gewicht zu, ist der Sinn der Ausnahme für Darlehensbeschaffungen im Zusammenhang mit Warenverkäufen nicht mehr erfüllt (Senatsurteil WM 1979, 550, 551).

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 128/65

    Finanzierung eines Gebrauchtwagenkaufes

    Auszug aus BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78
    Bei einem finanzierten Abzahlungskauf sind Kaufvertrag und Darlehensvertrag zwar trotz ihrer engen Verbindung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als zwei rechtlich selbständige Verträge zu werten (Senatsurteile vom 9. Februar 1978 - III ZR 31/76 = WM 1978, 459 und vom 13. November 1975 - III ZR 104/72 = WM 1975, 1298; vgl. weiter BGHZ 47, 233, 237).

    Mit dem Hinweis kam die Klägerin ihrer Aufklärungspflicht schon deshalb nicht hinreichend nach, weil er einen Durchschnittsleser, auf den hier abzustellen ist (Senatsurteil BGHZ 47, 233, 238), nicht deutlich genug über die Risiken unterrichtete, die ihm aus der rechtlichen Selbständigkeit der beiden miteinander verbundenen Verträge erwuchsen.

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts hat daher die Klägerin ihrer Pflicht, beim Abschluß des Darlehensvertrages die Käufer und Darlehensnehmer eindeutig, klar und unübersehbar darauf hinzuweisen, daß das Darlehen zurückgezahlt werden müsse, selbst wenn der Kaufvertrag gelöst oder die Ware nicht oder schlecht geliefert werde (BGHZ 47, 233, 239; 33, 293, 298), nicht genügt.

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64

    Normales Bankkreditgeschäft finanziertes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78
    Das unstreitig mit den beiden Verträgen erstrebte Ziel, dem auf Grund der Zeitungsanzeigen der J. KG an der Übernahme eines Reinigungsdienstes für Teppiche interessierten Beklagten zu 1) eine Teppichreinigungsmaschine gegen Teilzahlung zu verschaffen, verbindet, wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, beide Verträge derart miteinander, daß die an ihnen Beteiligten keinen von beiden ohne das Zustandekommen des anderen Vertrages geschlossen hätten (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 47, 253, 255; 47, 241 ff sowie das Senatsurteil in WM 1978, 459).

    Es können deshalb im Einzelfall Umstände fehlen, die regelmäßig sonst auf einen inneren Zusammenhang solcher Verträge hindeuten (BGHZ 47, 253, 256).

    Da es hier nicht um die Frage nach der Anwendbarkeit des Abzahlungsgesetzes geht, kann offenbleiben, ob zum Wesen eines unter dieses Gesetz fallenden Abzahlungsgeschäfts die sicherungsweise Übereignung des Kaufgegenstandes an den Kreditgeber gehört (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 47, 253, 257).

  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

    Auszug aus BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78
    Das Verbot erfaßt jede auf die Beschaffung eines Darlehens gerichtete Tätigkeit (Senatsurteile BGHZ 71, 358 und vom 8. Februar 1979 - III ZR 14/78 = WM 1979, 550).

    Diese Ausnahmevorschrift ist eng auszulegen (Senatsurteile BGHZ 71, 358, 363 und WM 1979, 550, 551).

  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 56/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts hat daher die Klägerin ihrer Pflicht, beim Abschluß des Darlehensvertrages die Käufer und Darlehensnehmer eindeutig, klar und unübersehbar darauf hinzuweisen, daß das Darlehen zurückgezahlt werden müsse, selbst wenn der Kaufvertrag gelöst oder die Ware nicht oder schlecht geliefert werde (BGHZ 47, 233, 239; 33, 293, 298), nicht genügt.
  • BGH, 14.07.1969 - VIII ZR 245/67

    Veräußerung einer Mitmietberechtigung - Verpflichtung zur Annahme der Kündigung

    Auszug aus BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78
    Ein Vertrag ist auf Grund dieser Bestimmung nichtig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Mißverhältnis zueinander stehen und eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils hervorgetreten ist, insbesondere durch Ausnutzung einer schwierigen Lage des anderen Teils (vgl. BGH Urteile vom 14. Juli 1969 - VIII ZR 245/67 = WM 1969, 1255;19. April 1971 - II ZR 79/69 = WM 1971, 857; Erman/Westermann BGB 6. Aufl. § 138 Rdn. 6; Palandt/Heinrichs BGB 38. Aufl. § 138 Anm. 2 a; ebenso Senatsurteil - nicht veröffentlicht - vom 22. Juli 1976 - III ZR 48/74).
  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 79/69

    Erwerb von Wechselforderungen durch Abtretung und Übergabe und nicht als Dritter

    Auszug aus BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78
    Ein Vertrag ist auf Grund dieser Bestimmung nichtig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Mißverhältnis zueinander stehen und eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils hervorgetreten ist, insbesondere durch Ausnutzung einer schwierigen Lage des anderen Teils (vgl. BGH Urteile vom 14. Juli 1969 - VIII ZR 245/67 = WM 1969, 1255;19. April 1971 - II ZR 79/69 = WM 1971, 857; Erman/Westermann BGB 6. Aufl. § 138 Rdn. 6; Palandt/Heinrichs BGB 38. Aufl. § 138 Anm. 2 a; ebenso Senatsurteil - nicht veröffentlicht - vom 22. Juli 1976 - III ZR 48/74).
  • BGH, 18.01.1973 - III ZR 69/71

    Abschluss eines finanzierten Abzahlungsgeschäft zur Anschaffung einer

    Auszug aus BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78
    Auf Grund des Vermögensverfalls der J. KG steht fest, daß sich die Beklagten nicht durch Inanspruchnahme der Verkäuferseite schadlos halten können (vgl. zur Subsidiarität des Einwendungsdurchgriffs Senatsurteile vom 18. Januar 1973 - III ZR 69/71 = WM 1973, 233 und WM 1978, 459, 460 f).
  • BGH, 22.07.1976 - III ZR 48/74

    Schadensersatzanspruch wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen im Zusammenhang mit

    Auszug aus BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78
    Ein Vertrag ist auf Grund dieser Bestimmung nichtig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Mißverhältnis zueinander stehen und eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils hervorgetreten ist, insbesondere durch Ausnutzung einer schwierigen Lage des anderen Teils (vgl. BGH Urteile vom 14. Juli 1969 - VIII ZR 245/67 = WM 1969, 1255;19. April 1971 - II ZR 79/69 = WM 1971, 857; Erman/Westermann BGB 6. Aufl. § 138 Rdn. 6; Palandt/Heinrichs BGB 38. Aufl. § 138 Anm. 2 a; ebenso Senatsurteil - nicht veröffentlicht - vom 22. Juli 1976 - III ZR 48/74).
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55

    Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 134/65

    Finanzierter Abzahlungskauf. Aufklärungspflicht des Darlehensgebers

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66

    Finanzierter Abzahlungskauf. Anfechtung durch Käufer

  • BGH, 05.04.1962 - VII ZR 183/60

    Finanzierter Abzahlungskauf. Sachmängel

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 122/65

    Finanzierung eines Teppichkaufes

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 243/64

    Finanzierter Abzahlungskauf. Rückabwicklung

  • BGH, 23.11.1978 - III ZR 61/77

    Übernahme eines Generalvertretervertrages - Gewährung eines zinslosen Darlehens -

  • BGH, 13.11.1975 - III ZR 104/72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • OLG München, 26.09.1975 - 19 U 1037/75
  • BGH, 08.11.1979 - III ZR 115/78

    Bewertung von Teilstücken eines finanzierten Abzahlungsgeschäfts -

    Daher kann ein Käufer unter besonderen Umständen dem Kreditgeber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bestimmte Einwendungen aus dem Kaufvertrag entgegensetzen, wenn sonst die Risiken der an einem solchen Geschäft Beteiligten nicht angemessen verteilt wären (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 21. Juni 1979 - III ZR 62/78 = WM 1979, 1180 m.w. Nachw.).

    Der Hinweis der Klägerin in Nr. 2 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Unabhängigkeit des Kaufvertrages von dem Darlehensvertrag und der Ausschluß von Einwendungen aus dem Kaufvertrag, unterrichtete einen Durchschnittsleser, auf den hier abzustellen ist, nicht ausreichend deutlich über die Risiken, die ihm aus der rechtlichen Selbständigkeit der beiden miteinander verbundenen Verträge erwuchsen (Senatsurteil vom 21. Juni 1979 a.a.O.).

    Insoweit gleicht der vorliegende Sachverhalt dem im Senatsurteil vom 21. Juni 1979 (a.a.O.) beurteilten, der ein inhaltsgleiches und drucktechnisch gleich ausgestattetes Formular der Klägerin betraf.

    Die Klägerin hat daher ihrer Pflicht nicht genügt, den Käufer und Darlehensnehmer beim Abschluß des Darlehensvertrags eindeutig, klar und unübersehbar darauf hinzuweisen, daß das Darlehen zurückgezahlt werden müsse, selbst wenn der Kaufvertrag gelöst oder die Ware nicht oder schlecht geliefert werde (Senatsurteil vom 21. Juni 1979 a.a.O. m.w. Nachw.).

    Die Klägerin muß sich unter diesen Umständen eine "Identifizierung" mit der Verkauferseite gefallen lassen (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 1979 a.a.O. m.w. Nachw.).

  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 141/78
    Der Käufer und Darlehensnehmer kann bei einem finanzierten Abzahlungskauf nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter besonderen Umständen begründete Einwendungen aus dem Kaufvertrag dem Darlehensrückzahlungsanspruch entgegensetzen, wenn sonst die Risiken des Jedenfalls wirtschaftlich einheitlichen Geschäfts unter Berücksichtigung des vom Abzahlungsgesetz geforderten Schutzes für den Käufer einer beweglichen Sache nicht angemessen verteilt wären (vgl. das Senatsurteil vom 21. Juni 1979 - III ZR 62/78 = NJW 1979, 2511).

    Dem von ihr angesprochenen Kundenkreis erscheint der Verkäufer daher als Vertreter und Beauftragter, jedenfalls als Vertrauensperson des Kreditinstituts, dessen Antragsformulare er bereithält (vgl. die Senatsurteile BGHZ 47, 224, 230, sowie vom 21. Juni 1979 - III ZR 62/78 = NJW 1979, 2511; ferner vom 9. Februar 1978 - III ZR 31/76 = NJW 1978, 1427; vom 6. Juli 1978 - III ZR 63/76 = NJW 1978, 2144; vom 8. Februar 1979 - III ZR 2/77 = NJW 1979, 1593; vom 19. Mai 1979 aaO).

    Unter diesen Umständen muß sich die kreditgebende Bank eine "Identifizierung" mit dem Verkäufer auf begründete Einwendungen des Darlehensnehmers aus dem kaufvertraglichen Teil des Abzahlungsgeschäfts gefallen lassen (vgl. das Senatsurteil vom 21. Juni 1979 aaO).

    Dieser allgemeine Hinweis unterrichtet einen Durchschnittsleser, auf den hier abzustellen ist, aber nicht ausreichend über die Risiken, die ihm aus der rechtlichen Selbständigkeit der miteinander verbundenen Verträge im Rahmen eines wirtschaftlich einheitlichen finanzierten Abzahlungskaufs erwachsen, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. BGHZ 47, 207, 211; ferner zuletzt Senatsurteile vom 21. Juni 1979 a.a.O. und vom 8. November 1979 - III ZR 115/78, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese Voraussetzung war in den dem Senat zur Entscheidung gestellten Fällen zu bejahen, in denen der kaufvertragliche Teil des Abzahlungsgeschäfts wegen Anfechtung unter dem Gesichtspunkt der arglistigen Täuschung nichtig war oder eine Sittenwidrigkeit des finanzierten Vertrags in Betracht kam (vgl. das Senatsurteil BGHZ 47, 233; ferner das Senatsurteil vom 21. Juni 1979 aaO).

  • BGH, 25.03.1982 - III ZR 198/80

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Kauf

    Die Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Vorgangs in zwei rechtlich selbständige Verträge darf nicht einseitig zu Lasten des Käufers/Kreditnehmers gehen (BGHZ 47, 233, 237; Senatsurteile vom 21. Juni 1979 - III ZR 62/78 - WM 1979, 1180 - BB 1979, 1580; vom 7. Februar 1980 - III ZR 141/78 = NJW 1980, 1155 = WM 1980, 327; vom 19. November 1981 - III ZR 87/80 = Betrieb 1982, 426 m.w.Nachw.).

    Notwendig war schließlich auch nicht, daß die einzelnen Kaufgegenstände im Darlehensvertrag genannt und der Bank zur Sicherheit übereignet wurden (Senatsurteile vom 21. Juni 1979 a.a.O. und vom 6. Dezember 1979 - III ZR 46/78 = NJW 1980, 938).

  • BGH, 18.11.1982 - III ZR 61/81

    Nichtigkeit eines Kreditvertrages wegen Verstoßes gegen ein Gesetz - Nichtigkeit

    Das hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden (BGHZ 71, 358; Urteile vom 6. Juli 1978 - III ZR 63/76 = WM 1978, 1154; 8. Februar 1979 - III ZR 14/78 = WM 1979, 550 und III ZR 2/77 = WM 1979, 429; 17. Mai 1979 - III ZR 118/77 = WM 1979, 1035; 21. Juni 1979 - III ZR 62/78 = WM 1979, 1180; 20. März 1980 - III ZR 172/78 = WM 1980, 620; 8. Juli 1982 - III ZR 35/81 = ZIP 1982, 1044).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 177/78

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Kaufs eines PKW -

    Der Beklagte hätte also schon vor Unterzeichnung des Kreditvermittlungsauftrages auf die besonderen Gefahren einer rechtlichen Aufspaltung des wirtschaftlich einheitlichen Geschäfts aufmerksam gemacht werden müssen, weil sich bereits zu diesem Zeitpunkt das mit dem Abschluß eines finanzierten Abzahlungsgeschäfts verbundene Risiko verwirklichte (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 1979 - III ZR 62/78 = NJW 1979, 2511, 2512 = WM 1979, 1180).
  • BGH, 16.12.1982 - III ZR 75/81

    Anspruch einer Bank gegen Darlehensnehmer auf Rückzahlung eines Darlehens -

    Die vom Berufungsgericht zitierte Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. Juni 1979 - III ZR 62/78 = JZ 1979, 807 befaßte sich mit einem Hinweis, der erst in einer Empfangsbestätigung, also nach Abschluß von Kauf- und Darlehensvertrag gegeben wurde.
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